Die Unterlagen für die Anmeldung finden Sie in unter Download.
Wöchentlich wechselnder Speiseplan mit drei Menüs täglich:
Für die Wochentage, an denen der Schüler/die Schülerin in der Mensa zu Mittag essen soll, wird er/sie angemeldet. Ein entsprechend farbiger Ausweis wird von der Mensa ausgestellt. Die Essensausgabe erfolgt nach Vorlage des Ausweises.
Sie haben die Wahl zwischen vier Abonnements. Diese umfangreiche Wahlmöglichkeit räumen wir ein, damit alle Kinder der Gesamtschule angepasst an ihren Stundenplan die Möglichkeit haben, täglich ein warmes Mittagessen zu sich zu nehmen.
Abo I: Essen MO, MI, DO
Abo II: Essen MO, Di, MI, DO
Abo III: Essen MO, MI, DO, FR
Abo IV: Essen MO, DI, MI, DO, FR
Ein über das gesamte Schuljahr errechneter Durchschnittsbetrag wird in 11 Monatsraten vom Konto der Eltern abgebucht.
Wenn ein Kind aus einem wichtigen Grund (z. B. Krankheit oder Befreiung vom Unterricht) nicht am Mittagessen teilnimmt, werden die entsprechenden Beiträge am Schuljahresende zurückerstattet. Die Eltern tragen die entschuldigten Fehltage in einen Kalendervordruck ein (erhältlich im Sekretariat der Mensa). Auf Basis der Einträge im Mensakalender und im Klassenbuch erfolgt die Rückzahlung durch den Mensaverein.
Mit einer gültigen Münsterlandkarte aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz entfällt der bisher zu leistende Eigenanteil, sodass zukünftig die gesamten Kosten durch das Jobcenter Kreis Steinfurt übernommen werden. Wichtig ist, dass dem Mensaverein immer rechtzeitig eine gültige Münsterlandcard vorgelegt wird.
Wöchentlich wechselnder Speiseplan mit drei Menüs täglich:
Die Betreuer*innen wählen ein Menü pro Tag für ihre Einrichtung zur Anlieferung aus.
Grundschulschülerinnen und -schüler
werden über die OGS angemeldet. Die Anmeldeformulare werden vom Betreuungspersonal an die Grundschülerinnen und -schüler ausgegeben.
Für Kindergärten
nehmen die Einrichtungen oder die Verbundleitungen die Anmeldung vor. Die Anmeldeunterlagen für die Kinder sind in den Kindergärten erhältlich.
Rückzahlung im Krankheitsfall
Für alle Essensteilnehmer*innen gilt die Rückzahlung der Essensbeträge bei telefonischer Abmeldung bis 9.00 Uhr.
Münsterlandkarte
Ebenso gilt die Münsterlandkarte für alle Essensteilnehmer*innen.